Blog - Das geistliche WortDer Pastorale Raum

Der „Vatikan“ sieht die katholische Kirche nicht befugt, homosexuelle Partnerschaften zu segnen. Dies hat die Glaubenskongregation des Vatikans klargestellt – und für große Aufregung auch in unserem Pastoralen Raum Kirche Dortmund-Nordost gesorgt.

In dem sogenannten Responsum ad dubium (Antwort auf einen Zweifel) heißt es, Segnungen menschlicher Beziehungen seien nur möglich, wenn damit den Plänen Gottes gedient sei. Unzulässig sei jede Segnungsform, die homosexuelle Partnerschaften anerkenne. Wörtlich heißt es, es sei auch nicht erlaubt, „Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (…) einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist“.

Dieser Satz macht deutlich, dass die Aussage viel mehr beinhaltet als die Frage nach der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Wie verhält es sich beispielsweise bei geschiedenen Wiederverheirateten, bei      Paaren, wo ein Partner eine Geschlechtsumwandlung vollzogen hat? Das Leben schreibt außerhalb des Kirchenrechts viele Geschichten, auch Ehen gleichgeschlechtlicher Paare.

Und das alles soll keinen Segen „verdient“ haben?

„Wer bin ich, ihn zu verurteilen“, hat Papst Franziskus einmal über einen Homosexuellen gesagt, der Gott suche und ein Mensch guten Willens sei.

Und der soll mit seinem Partner für sein Zusammenleben keinen Segen „verdient“ haben?

Im Namen der Kirche wird alles Mögliche gesegnet: neben kirchlichen Einrichtungen auch Autos, Ballons bei der Mongolfiade, Segelboote, Häuser, Wohnungen, Tiere. Hätte Gott da was gegen?

Nur Verbindungen, die der kirchlichen Norm nicht entsprechen, die dürfen nicht gesegnet werden, auch wenn sie aus Liebe bestehen. Und ist nicht Gott die Liebe? Sein Sohn hat die Liebe gelebt, nicht nur gepredigt!

Der Gesamtpfarrgemeinderat incl. des Pastoralteams hat sich ausführlich mit dieser Frage in einer Sitzung am 10.5.2021 befasst. Es wurde mit sehr großer Mehrheit festgestellt: Diese Segnungen sind nicht nur angemessen, sondern seelsorglich auch geboten. Wir dürfen uns als Kirche diesen Menschen nicht verweigern, sondern sollten und wollen ihnen Gottes Nähe und Liebe in der Segnung vermitteln.

Die Seelsorger werden im Einzelfall die richtige Form für eine solche Segnung finden.

Das Motto unseres Pastoralen Raumes lautet: „Segen sollst du sein“. Ein anderes Handeln, als das vorher beschriebene, ist mit dem Motto unseres Pastoralen Raumes absolut unvereinbar.

Für den Gesamtpfarrgemeinderat

Martina Rohrbeck, Reinhard Bürger,
Georg Heßbrügge