Die Entwicklung der Corona-Pandemie in Dortmund hat in den letzten Tagen zu neuen Maßnahmen der Stadt Dortmund geführt, die auch für die Kirchengemeinden relevant sind. Für uns als Kirchengemeinden hat das zur Zeit folgende Konsequenzen:

  • Zusammenkünfte im öffentlichen Bereich (dazu gehören auch die Gemeindenzentren/Pfarrheime und die Kirchenplätze) mit mehr als 5 Personen sind untersagt, mit Ausnahme organisierter Veranstaltungen.
  • Bei organisierten Veranstaltungen ist dringend auf den notwendigen Mindestabstand zu achten und die Zahl der Teilnehmenden konsequent der Raumgröße anzupassen. Die Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Rückverfolgbarkeit der Kontakte ist sicherzustellen.
  • bei Veranstaltungen in unseren Räumen ist Mund-Nase-Schutz auch während der Veranstaltung verpflichtend.
  • Speisen – auch gekaufte – dürfen nicht gereicht werden; eine Ausnahme bildet hier das Franziskus-Zentrum: Bei Veranstaltungen, die über die dortige Gast-Stätte „Am Brunnen“ organisiert werden, darf wie in der Gastronomie geregelt bewirtet werden..
  • Alle nicht notwendigen Zusammenkünfte sind zu vermeiden.
  • Während der Gottesdienste besteht nunmehr Maskenpflicht.

Außergewöhnliche Zeiten verlangen außergewöhnliche Maßnahmen!