Rat der Pfarreien
Der Rat der Pfarreien verbindet zwei Funktionen, wie sie in den Dekreten des II. Vatikanischen Konzils grundgelegt wurden.
In Anwendung des Dekretes über die Hirtenaufgabe der Bischöfe (Dekret „Christus Dominus“, Nr. 27) berät er auf Ebene des Pastoralen Raumes die Leitung in den dieser zukommenden Aufgaben und wirkt so an der gemeinsamen Leitung mit.
Zugleich ist er das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Dekrets über das Apostolat der Laien (Dekret „Apostolicam actuositatem“, Nr. 26) auf Ebene des Pastoralen Raumes. In dieser Funktion fällt er Entscheidungen in allen Bereichen, die dem Apostolat aller Gläubigen zugeordnet sind.
Der Rat der Pfarreien trägt und gestaltet als Gremium der pastoralen Mitverantwortung das Leben des Pastoralem Raumes in besonderer Weise mit. Zusammen mit der Leitung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst, der Verwaltungsleitung und dem Kirchenvorstand nimmt er die Herausforderungen im Lebensraum des Pastoralen Raumes wahr. Er führt alle Kräfte zur Ausübung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammen. Er verfolgt die gemeinsamen Aufgaben im Pastoralen Raum durch Vernetzung und Zusammenführung der Interessen aller Akteurinnen und Akteure im Pastoralen Raum, insbesondere der lokalen und thematischen Gemeindeteams.
Folgende Punkte können exemplarisch hervorgehoben werden:
Er verantwortet die Umsetzung der Pastoralvereinbarung und formuliert das spirituelle Leitbild (= Konzepte und Visionen: Wozu bist du da, Kirche Dortmund-Nordost)
Er ist zuständig für das, was alle kooperierenden Gemeinden betrifft, z.B. Gottesdienstordnung.
Er sorgt für einen angemessenen Austausch von Informationen; sorgt für sinnvolle Vernetzung und Kooperation.
Er weckt die Lust auf gemeinsame Themen der Gemeinden und koordiniert die Projekte.
Er erstellt Leitlinien / Konzepte für die Vorbereitung ausgewählter Sakramente
Organisiert gemeinsame Feste.
Sorgt für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit auf Ebene des pastoralen Raumes.
Vertritt den Pastoralen Raum in der Öffentlichkeit und gegenüber dem Dekanat.
Bildet Ausschüsse für Themen, die auf Ebene des pastoralen Raumes verortet sind, aber nicht permanent im gesamten Gremium beraten werden sollen (Öffentlichkeitsarbeit, Sakramentenvorbereitung, ….).
Kann Ausschüsse zu bestimmten Themen auf PR-Ebene bilden (z. B. Messdiener, Firmung…)
Zusammensetzung des Rates der Pfarreien
Zu wählende Mitglieder:
Die zu wählenden Mitglieder des Gesamtpfarrgemeinderates werden zeitgleich gesondert in jeder Pfarrgemeinde mit eigener Kandidatenliste gewählt.
Je Pfarrgemeinde werden zwei Mitglieder gewählt.
Die spätere Zusammensetzung des Rates der Pfarreien ist wie folgt:
Amtliche Mitglieder, stimmberechtigte Mitglieder:
Pfarrer/Pfarrbeauftragter
je eine Person aus den Berufsgruppen
Pastöre
Vikare
Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten
ständige Diakone
Gewählte Mitglieder:
zwei gewählte Vertreter pro Gemeinde.
Beratende Mitglieder:
Weitere Mitglieder aus dem Pastoralteam
2 Vertreter aus dem Finanzausschuss
