Wahlen zu den Gremien der Mitverantwortung 2025

Wahlen 2025 zu den Gremien der Mitverantwortung

Kirche lebt vom Mitmachen und Mitgestalten – in der Liturgie, in der Verkündigung, im karitativen Tun und auch in der Gremienarbeit.

Das Erzbistum Paderborn wird im Herbst 2025 die Wahlen zu den pastoralen Gremien  und zu den Kirchenvorständen erstmals in einem hybriden Format abhalten. Dieses Modell bietet den Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme digital abzugeben oder auf Antrag per Briefwahl teilzunehmen. Die klassische Urnenwahl vor Ort entfällt. Ziel dieser Neuerung ist es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und eine flexible, benutzerfreundliche Stimmabgabe zu ermöglichen.

Durch die digitale Wahlmöglichkeit sollen mehr Gemeindemitglieder – auch über den Kreis der regelmäßigen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher hinaus – zur Teilnahme motiviert werden. Damit soll der demokratische Prozess in den Pfarrgemeinden gestärkt und die Legitimation der gewählten Vertreterinnen und Vertreter erhöht werden.

Dabei handelt es sich um wichtige Gremien der pastoralen Mitverantwortung. Bei der Wahl haben Sie nicht nur die Möglichkeit, Ihren Kandidatinnen und Kandidaten Ihre Stimme zu geben und damit den Rücken zu stärken. Sie können selbst antreten und auf diese Weise Verantwortung für Ihre Gemeinde oder den Pastoralen Raum übernehmen. Nutzen Sie Ihr aktives und Ihr passives Wahlrecht!

Neben den Informationen auf dieser Seite, finden Sie Informationen auch auf den Seiten des Erzbistums Paderborn.

Wo möchte ich wählen? Wählen, wo mein Herz schlägt!

Das neue Kirchliche Vermögens- und Verwaltungsgesetz (KVVG) sowie das im Dezember letzten Jahres erlassene Statut für die pastoralen Gremien ermöglichen es Ihnen, unabhängig vom Wohnort zu entscheiden, wo Sie wählen und/oder kandidieren möchten.

So können Sie beispielsweise an den Gremienwahlen in St. Petrus Canisius in Dortmund-Husen teilnehmen, auch wenn Sie in St. Bonifatius Dortmund-Kirchderne wohnen. In diesem Fall müssen Sie uns lediglich benachrichtigen, damit wir Sie aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Wohnsitzgemeinde in das Wählerverzeichnis der gewünschten Gemeinde umtragen.

Diese Regelung gilt sowohl innerhalb des Pastoralen Raumes als auch darüber hinaus. Wenn sich beispielsweise jemand aus Asseln der St. Johannes Baptista Gemeinde in Dortmund-Kurl zugehörig fühlt, kann er sich ebenfalls umtragen lassen.

Falls Sie in einer anderen Gemeinde wählen möchten als in der, in der Sie wohnen, melden Sie sich bitte bei uns unter: wahlen[at]kirche-dortmund-nordost.de

Die Gremien: Lust auf eine Kandidatur?

Der bisherige Gesamtpfarrgemeinderat wird ab November dieses Jahres „Rat der Pfarreien“ heißen. Dieses Gremium der pastoralen Mitverantwortung trägt und gestaltet das Leben des Pastoralen Raums in besonderer Weise mit. Es nimmt die Herausforderungen im Lebensraum des Pastoralen Raums wahr, bündelt alle Kräfte zur gemeinsamen Verantwortung und vernetzt Akteurinnen und Akteure – insbesondere die lokalen und thematischen Gemeindeteams.

Wenn Sie den Pastoralen Raum aktiv mitgestalten, die Vernetzung vorantreiben und auch jene Menschen in den Blick nehmen möchten, die bisher nicht in unseren Gemeindeangeboten vertreten sind, dann freuen wir uns über Ihre Kandidatur! Melden Sie sich gerne unter: wahlen[at]kirche-dortmund-nordost.de

Wählbar für den Rat der Pfarreien sind Personen im Alter zwischen 14 und 75 Jahren.

In den Kirchenvorständen wirken gewählte Laiinnen und Laien in bewährter Weise an der Vermögensverwaltung und -vertretung der einzelnen Gemeinden mit. Der Kirchenvorstand ist unter anderem für die Erstellung eines Haushalts- bzw. Wirtschaftsplans sowie eines Jahresabschlusses verantwortlich. Er schließt Verträge mit Angestellten und Dienstleistern und kümmert sich um den Erhalt der Gebäude.

Wenn Sie sich an einem unserer Kirchorte in diesen Aufgaben engagieren möchten, freuen wir uns über Ihre Kandidatur. Melden Sie sich einfach unter: wahlen[at]kirche-dortmund-nordost.de

Wählbar für den Kirchenvorstand sind Personen im Alter zwischen 18 und 75 Jahren.

Bei Interesse, wenden Sie sich bitte an:

Stefan Kaiser, Pfarrbeauftragter
Telefon: 0231 2255 120
E-Mail: r.buerger[at]kirche-dortmund-nordost.de

Georg Heßbrügge
Telefon: 0231 2412333

Martina Rohrbeck
Telefon: 0172 6179603
E-Mail: gesamtpfarrgemeinderat[at]kirche-dortmund-nordost.de

Stephanie Diekmann
Telefon: 0160 90918314
E-Mail: s.diekmann[at]kirche-dortmund-nordost.de

Weitere Informationen zu den Gremien

Rat der Pfarreien

Der Rat der Pfarreien verbindet zwei Funktionen, wie sie in den Dekreten des II. Vatikanischen Konzils grundgelegt wurden.

In Anwendung des Dekretes über die Hirtenaufgabe der Bischöfe (Dekret „Christus Dominus“, Nr. 27) berät er auf Ebene des Pastoralen Raumes die Leitung in den dieser zukommenden Aufgaben und wirkt so an der gemeinsamen Leitung mit.

Zugleich ist er das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Dekrets über das Apostolat der Laien (Dekret „Apostolicam actuositatem“, Nr. 26) auf Ebene des Pastoralen Raumes. In dieser Funktion fällt er Entscheidungen in allen Bereichen, die dem Apostolat aller Gläubigen zugeordnet sind.

Der Rat der Pfarreien trägt und gestaltet als Gremium der pastoralen Mitverantwortung das Leben des Pastoralem Raumes in besonderer Weise mit. Zusammen mit der Leitung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst, der Verwaltungsleitung und dem Kirchenvorstand nimmt er die Herausforderungen im Lebensraum des Pastoralen Raumes wahr. Er führt alle Kräfte zur Ausübung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammen. Er verfolgt die gemeinsamen Aufgaben im Pastoralen Raum durch Vernetzung und Zusammenführung der Interessen aller Akteurinnen und Akteure im Pastoralen Raum, insbesondere der lokalen und thematischen Gemeindeteams.

Folgende Punkte können exemplarisch hervorgehoben werden:

Er verantwortet die Umsetzung der Pastoralvereinbarung und formuliert das spirituelle Leitbild (= Konzepte und Visionen: Wozu bist du da, Kirche Dortmund-Nordost)
Er ist zuständig für das, was alle kooperierenden Gemeinden betrifft, z.B. Gottesdienstordnung.
Er sorgt für einen angemessenen Austausch von Informationen; sorgt für sinnvolle Vernetzung und Kooperation.
Er weckt die Lust auf gemeinsame Themen der Gemeinden und koordiniert die Projekte.
Er erstellt Leitlinien / Konzepte für die Vorbereitung ausgewählter Sakramente
Organisiert gemeinsame Feste.
Sorgt für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit auf Ebene des pastoralen Raumes.
Vertritt den Pastoralen Raum in der Öffentlichkeit und gegenüber dem Dekanat.
Bildet Ausschüsse für Themen, die auf Ebene des pastoralen Raumes verortet sind, aber nicht permanent im gesamten Gremium beraten werden sollen (Öffentlichkeitsarbeit, Sakramentenvorbereitung, ….).
Kann Ausschüsse zu bestimmten Themen auf PR-Ebene bilden (z. B. Messdiener, Firmung…)

Zusammensetzung des Rates der Pfarreien

Zu wählende Mitglieder:
Die zu wählenden Mitglieder des Gesamtpfarrgemeinderates werden zeitgleich gesondert in jeder Pfarrgemeinde mit eigener Kandidatenliste gewählt.

Je Pfarrgemeinde werden zwei Mitglieder gewählt.

Die spätere Zusammensetzung des Rates der Pfarreien ist wie folgt:

Amtliche Mitglieder, stimmberechtigte Mitglieder:

Pfarrer/Pfarrbeauftragter

je eine Person aus den Berufsgruppen

Pastöre
Vikare
Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten
ständige Diakone

Gewählte Mitglieder:

zwei gewählte Vertreter pro Gemeinde.

Beratende Mitglieder:
Weitere Mitglieder aus dem Pastoralteam
2 Vertreter aus dem Finanzausschuss

Bei Interesse, wenden Sie sich bitte an:

Stefan Kaiser, Pfarrbeauftragter
Telefon: 0231 2255 120
E-Mail: s.kaiser[at]kirche-dortmund-nordost.de

Georg Heßbrügge
Telefon: 0231 2412333

Martina Rohrbeck
Telefon: 0172 6179603
E-Mail: gesamtpfarrgemeinderat[at]kirche-dortmund-nordost.de

Gemeindeteams

Die Gemeindeteams haben den nötigen Freiraum für ihr Handeln auf Gemeindeebene

Entscheiden, was auf der Ebene ihrer Gemeinde zu entscheiden ist
Sorgen sich um das spirituelle / liturgische Profil ihrer Gemeinde; pflegen das Gemeindeprofil
Sorgen sich um das liturgische Angebot auf Gemeindeebene
Kümmern sich um Feste auf Gemeindeebene wie Patronats- und Gemeindefest
Kümmern sich um die inhaltliche Nutzung der Gebäude
Können Unterausschüsse bilden (z.B. Liturgieausschuss, Öffentlichkeitsarbeit)

Zusammensetzung

Vertreter aller relevanten Gruppen der Gemeinde, darunter:
mindestens einem Mitglied des Gesamtpfarrgemeinderates der jeweiligen Gemeinde sowie
einem hauptamtlichen Mitarbeiter aus dem Pastoralteam

Bildung der Gemeindeteams

Nach den Maßgaben der jeweiligen Gemeinde durch Wahl (Zustimmungswahl) oder durch Beteiligungszusage einzelner Engagierter aus der Gemeinde

Bei Interesse, wenden Sie sich bitte an:

die Sprecherteams der amtierenden Gemeindeausschüsse der jeweiligen Gemeinde

Kirchenvorstände

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde.
Zu den Aufgaben des Kirchenvorstands gehört neben der Buchhaltung der örtlichen Gelder auch die Planung und Überwachung des Haushaltes. Zukünftig wird auch das Thema Umsatzsteuer in diesen Aufgabenbereich fallen.
Zum Vermögen gehören auch die Grundstücke und Gebäude der Kirchengemeinde. Diese werden durch den Kirchenvorstand verwaltet und ggf. vermietet oder veräußert.
Sofern Baumaßnahmen an den Gebäuden durchgeführt werden müssen, obliegt die Planung und Durchführung dieser dem Kirchenvorstand.
Zudem verwaltet und fördert der Kirchenvorstand das (nicht pastorale) Personal in den Kirchengemeinden. Er ist dabei zuständig für Themen wie Arbeitssicherheit und Fortbildungen.

Die wichtigsten Informationen als Überblick:

Amtszeit: Vier Jahre.
Zusammensetzung: Neben dem Pfarrer und einer aus dem (G-)PGR entsandten Person besteht der Kirchenvorstand aus mindestens fünf gewählten Mitgliedern.
Digitalisierung: Besondere Sitzungs- und Beschlussformate sind vorgesehen und zu Sitzungen kann per E-Mail eingeladen werden. Für das Wahlverfahren wird die Möglichkeit zu Online-Abstimmungen eröffnet.
Wahlmodalitäten: Das „territoriale Prinzip“ wird moderat geöffnet. Auch Personen, die sich in einer Gemeinde engagieren und beheimatet fühlen, können dort zukünftig ohne Rücksicht auf den Wohnsitz wählen und gewählt werden. – Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten ist zudem auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter zu achten.
Geschäftsführender Vorsitz: Um den Pfarrer zu entlasten, kann weiterhin ein gewähltes Mitglied des Kirchenvorstands Verwaltungsaufgaben übernehmen. Das ist im Erzbistum Paderborn seit 2005 möglich und gilt nun für alle fünf (Erz-)Diözesen in NRW.

 

Bei Interesse, wenden Sie sich bitte an:

Stefan Kaiser
Telefon: 0231 2255 120
E-Mail: s.kaiser[at]kirche-dortmund-nordost.de

Stephanie Diekmann
Telefon: 0160 90918314
E-Mail: s.diekmann[at]kirche-dortmund-nordost.de