Wahlen zu den Gremien der Mitverantwortung 2025

Wahlergebnisse:

51703 – St. Aloysius

 

Rat der Pfarreien

Stimmen Natürlicher Rang Definierter Rang(max. 2) Kandidat*in Notizen
66 1 1 Frau Danielle Steinrücke
64 2 2 Frau Dr. Juliane Tinter-Thiede

 

 

51704 – St. Bonifatius

 

Rat der Pfarreien

Stimmen Natürlicher Rang Definierter Rang(max. 2) Kandidat*in Notizen
50 1!!! 1 Frau Ursula Bollrath
50 1!!! 2 Frau Ines Maria Retzmann

 

Kirchenvorstand

Stimmen Natürlicher Rang Definierter Rang(max. 6) Kandidat*in Notizen
53 1 1 Herr Stefan Bollrath
50 2!!! 2 Herr Christian Nilius
50 2!!! 3 Frau Klaudia Vieth
49 3 4 Frau Ingeborg Witzmann
47 4 5 Herr Hans Josef Kirchhoff
44 5 6 Herr Bernhard Josef Ploch

 

 

51707 – St. Petrus Canisius

 

Rat der Pfarreien

Stimmen Natürlicher Rang Definierter Rang(max. 2) Kandidat*in Notizen
84 1 1 Herr Maximilian Jan Kwiatkowski
79 2 2 Herr Julian Albert Werra
67 3 3 (Ersatz) Frau Martina Rita Zeh-Wilmsen
56 4 4 (Ersatz) Herr Andreas Otto Dißelhoff

 

 

Kirchenvorstand

Stimmen Natürlicher Rang Definierter Rang(max. 6) Kandidat*in Notizen
113 1 1 Frau Angelina Louisa Grasshoff
109 2!!! 2 Herr Marcus Eßer
109 2!!! 3 Frau Gabriele Stöve
107 3 4 Herr Julian Albert Werra
98 4 5 Herr Maximilian Jan Kwiatkowski
93 5 6 Herr Andreas Pensky

 

 

51708 – St. Johannes Baptista

 

Rat der Pfarreien

Stimmen Natürlicher Rang Definierter Rang(max. 2) Kandidat*in Notizen
146 1 1 Frau Martina Rohrbeck
123 2 2 Herr Yannick Leonard Schulte

 

Kirchenvorstand

Stimmen Natürlicher Rang Definierter Rang(max. 6) Kandidat*in Notizen
148 1 1 Frau Andrea Wellmann  
145 2 2 Frau Elke Walters  
128 3 3 Herr Josef Wilhelm Hülsmann  
127 4 4 Herr Dr. Uwe Maria Kiszka  
116 5 5 Herr Oliver Leitsch  
110 6 6 Herr Stephan Heinrich Kuhlmann  

 

 

 

51709 – St. Michael

 

Rat der Pfarreien

Stimmen Natürlicher Rang Definierter Rang(max. 2) Kandidat*in Notizen
124 1 1 Herr Henrik Motzkus  
106 2 2 Frau Nicola Sandra Schneider  
54 3 3 (Ersatz) Herr Michael Nöcker  

 

 

Kirchenvorstand

Stimmen Natürlicher Rang Definierter Rang(max. 6) Kandidat*in Notizen
148 1 1 Frau Monika Maria Hagenhoff
119 2 2 Frau Marianne Gertrud Große Siestrup
110 3 3 Frau Thekla Hendler
109 4 4 Herr Markus Riechert
95 5 5 Herr Boris Götz
93 6 6 Herr Raffael Diers

 

 

 

51711 – St. Immaculata

 

Rat der Pfarreien

Stimmen Natürlicher Rang Definierter Rang(max. 2) Kandidat*in Notizen
89 1 1 Herr Hans-Jürgen Schlinkert  
76 2 2 Herr Fabian Klimkeit  

 

 

Kirchenvorstand

Stimmen Natürlicher Rang Definierter Rang(max. 6) Kandidat*in Notizen
86 1 1 Frau Dr. Felicitas Maria Schlinkert
79 2 2 Herr Hans-Jürgen Schlinkert
70 3 3 Frau Kerstin Schulte
62 4 4 Frau Katrin Kötzing
55 5 5 Herr Nino Simonetti
47 6 6 Herr Artur Mieczyslaw Marszalek

 

 

51712 – Franziskus-Gemeinde

 

Rat der Pfarreien

Stimmen Natürlicher Rang Definierter Rang(max. 2) Kandidat*in Notizen
110 1 1 Frau Isabella Anna Rekus  
107 2 2 Frau Dr. Franziska Wishahi  

 

Kirchenvorstand

Stimmen Natürlicher Rang Definierter Rang(max. 6) Kandidat*in Notizen
106 1 1 Frau Monika Maria Kaschel  
102 2 2 Herr Georg Heßbrügge  
97 3!!! 3 Frau Lena Thiemann  
97 3!!! 4 Herr Konrad Wobbe  
95 4 5 Herr Leo Paul Bögershausen  
89 5 6 Frau Beate Thiemann  

Weitere Informationen zu den Gremien

Rat der Pfarreien

Der Rat der Pfarreien verbindet zwei Funktionen, wie sie in den Dekreten des II. Vatikanischen Konzils grundgelegt wurden.

In Anwendung des Dekretes über die Hirtenaufgabe der Bischöfe (Dekret „Christus Dominus“, Nr. 27) berät er auf Ebene des Pastoralen Raumes die Leitung in den dieser zukommenden Aufgaben und wirkt so an der gemeinsamen Leitung mit.

Zugleich ist er das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Dekrets über das Apostolat der Laien (Dekret „Apostolicam actuositatem“, Nr. 26) auf Ebene des Pastoralen Raumes. In dieser Funktion fällt er Entscheidungen in allen Bereichen, die dem Apostolat aller Gläubigen zugeordnet sind.

Der Rat der Pfarreien trägt und gestaltet als Gremium der pastoralen Mitverantwortung das Leben des Pastoralem Raumes in besonderer Weise mit. Zusammen mit der Leitung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst, der Verwaltungsleitung und dem Kirchenvorstand nimmt er die Herausforderungen im Lebensraum des Pastoralen Raumes wahr. Er führt alle Kräfte zur Ausübung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammen. Er verfolgt die gemeinsamen Aufgaben im Pastoralen Raum durch Vernetzung und Zusammenführung der Interessen aller Akteurinnen und Akteure im Pastoralen Raum, insbesondere der lokalen und thematischen Gemeindeteams.

Folgende Punkte können exemplarisch hervorgehoben werden:

Er verantwortet die Umsetzung der Pastoralvereinbarung und formuliert das spirituelle Leitbild (= Konzepte und Visionen: Wozu bist du da, Kirche Dortmund-Nordost)
Er ist zuständig für das, was alle kooperierenden Gemeinden betrifft, z.B. Gottesdienstordnung.
Er sorgt für einen angemessenen Austausch von Informationen; sorgt für sinnvolle Vernetzung und Kooperation.
Er weckt die Lust auf gemeinsame Themen der Gemeinden und koordiniert die Projekte.
Er erstellt Leitlinien / Konzepte für die Vorbereitung ausgewählter Sakramente
Organisiert gemeinsame Feste.
Sorgt für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit auf Ebene des pastoralen Raumes.
Vertritt den Pastoralen Raum in der Öffentlichkeit und gegenüber dem Dekanat.
Bildet Ausschüsse für Themen, die auf Ebene des pastoralen Raumes verortet sind, aber nicht permanent im gesamten Gremium beraten werden sollen (Öffentlichkeitsarbeit, Sakramentenvorbereitung, ….).
Kann Ausschüsse zu bestimmten Themen auf PR-Ebene bilden (z. B. Messdiener, Firmung…)

Zusammensetzung des Rates der Pfarreien

Zu wählende Mitglieder:
Die zu wählenden Mitglieder des Gesamtpfarrgemeinderates werden zeitgleich gesondert in jeder Pfarrgemeinde mit eigener Kandidatenliste gewählt.

Je Pfarrgemeinde werden zwei Mitglieder gewählt.

Die spätere Zusammensetzung des Rates der Pfarreien ist wie folgt:

Amtliche Mitglieder, stimmberechtigte Mitglieder:

Pfarrer/Pfarrbeauftragter

je eine Person aus den Berufsgruppen

Pastöre
Vikare
Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten
ständige Diakone

Gewählte Mitglieder:

zwei gewählte Vertreter pro Gemeinde.

Beratende Mitglieder:
Weitere Mitglieder aus dem Pastoralteam
2 Vertreter aus dem Finanzausschuss

Bei Interesse, wenden Sie sich bitte an:

Stefan Kaiser, Pfarrbeauftragter
Telefon: 0231 2255 120
E-Mail: s.kaiser[at]kirche-dortmund-nordost.de

Gemeindeteams

Die Gemeindeteams haben den nötigen Freiraum für ihr Handeln auf Gemeindeebene

Entscheiden, was auf der Ebene ihrer Gemeinde zu entscheiden ist
Sorgen sich um das spirituelle / liturgische Profil ihrer Gemeinde; pflegen das Gemeindeprofil
Sorgen sich um das liturgische Angebot auf Gemeindeebene
Kümmern sich um Feste auf Gemeindeebene wie Patronats- und Gemeindefest
Kümmern sich um die inhaltliche Nutzung der Gebäude
Können Unterausschüsse bilden (z.B. Liturgieausschuss, Öffentlichkeitsarbeit)

Zusammensetzung

Vertreter aller relevanten Gruppen der Gemeinde, darunter:
mindestens einem Mitglied des Gesamtpfarrgemeinderates der jeweiligen Gemeinde sowie
einem hauptamtlichen Mitarbeiter aus dem Pastoralteam

Bildung der Gemeindeteams

Nach den Maßgaben der jeweiligen Gemeinde durch Wahl (Zustimmungswahl) oder durch Beteiligungszusage einzelner Engagierter aus der Gemeinde

Bei Interesse, wenden Sie sich bitte an:

die Sprecherteams der amtierenden Gemeindeteams der jeweiligen Gemeinde

Kirchenvorstände

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde.
Zu den Aufgaben des Kirchenvorstands gehört neben der Buchhaltung der örtlichen Gelder auch die Planung und Überwachung des Haushaltes. Zukünftig wird auch das Thema Umsatzsteuer in diesen Aufgabenbereich fallen.
Zum Vermögen gehören auch die Grundstücke und Gebäude der Kirchengemeinde. Diese werden durch den Kirchenvorstand verwaltet und ggf. vermietet oder veräußert.
Sofern Baumaßnahmen an den Gebäuden durchgeführt werden müssen, obliegt die Planung und Durchführung dieser dem Kirchenvorstand.
Zudem verwaltet und fördert der Kirchenvorstand das (nicht pastorale) Personal in den Kirchengemeinden. Er ist dabei zuständig für Themen wie Arbeitssicherheit und Fortbildungen.

Die wichtigsten Informationen als Überblick:

Amtszeit: Vier Jahre.
Zusammensetzung: Neben dem Pfarrer und einer aus dem (G-)PGR entsandten Person besteht der Kirchenvorstand aus mindestens fünf gewählten Mitgliedern.
Digitalisierung: Besondere Sitzungs- und Beschlussformate sind vorgesehen und zu Sitzungen kann per E-Mail eingeladen werden. Für das Wahlverfahren wird die Möglichkeit zu Online-Abstimmungen eröffnet.
Wahlmodalitäten: Das „territoriale Prinzip“ wird moderat geöffnet. Auch Personen, die sich in einer Gemeinde engagieren und beheimatet fühlen, können dort zukünftig ohne Rücksicht auf den Wohnsitz wählen und gewählt werden. – Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten ist zudem auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter zu achten.
Geschäftsführender Vorsitz: Um den Pfarrer zu entlasten, kann weiterhin ein gewähltes Mitglied des Kirchenvorstands Verwaltungsaufgaben übernehmen. Das ist im Erzbistum Paderborn seit 2005 möglich und gilt nun für alle fünf (Erz-)Diözesen in NRW.

 

Bei Interesse, wenden Sie sich bitte an:

Stefan Kaiser
Telefon: 0231 2255 120
E-Mail: s.kaiser[at]kirche-dortmund-nordost.de

Stephanie Diekmann
Telefon: 0231 2255 140
E-Mail: s.diekmann[at]kirche-dortmund-nordost.de

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