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Wahlen zu den Gremien der Mitverantwortung 2021

Wahlen 2021 zu den Gremien der Mitverantwortung

Kirche lebt vom Mitmachen und Mitgestalten – in der Liturgie, in der Verkündigung, im karitativen Tun und auch in der Gremienarbeit.

Am 6. und 7. November 2021 finden in unserm Pastoralen Raum (wie im gesamten Erzbistum) wieder Wahlen zum Gesamtpfarrgemeinderat, die Bildung der Gemeindeausschüsse sowie Wahlen zum Kirchenvorstand statt. Dabei handelt es sich um wichtige Gremien der pastoralen Mitverantwortung. Bei der Wahl haben Sie nicht nur die Möglichkeit, Ihren Kandidatinnen und Kandidaten Ihre Stimme zu geben und damit den Rücken zu stärken. Sie können selbst antreten und auf diese Weise Verantwortung für Ihre Gemeinde oder den Pastoralen Raum übernehmen. Nutzen Sie Ihr aktives und Ihr passives Wahlrecht!

Neben den Informationen auf dieser Seite, finden Sie Informationen auch auf den Seiten des Erzbistums Paderborn.

Bei Interesse, wenden Sie sich bitte an:

Reinhard Bürger
Telefon: 0231 92302013
E-Mail: r.buerger[at]kirche-dortmund-nordost.de

Georg Heßbrügge
Telefon: 0231 2412333

Martina Rohrbeck
Telefon: 0172 6179603
E-Mail: gesamtpfarrgemeinderat[at]kirche-dortmund-nordost.de

Stephanie Diekmann
Telefon: 0160 90918314
E-Mail: s.diekmann[at]kirche-dortmund-nordost.de

Gesamtpfarrgemeinderat

  • Ist das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Dekrets über das Apostolat der Laien (Dekret „Apostolicam actuositatem“, Nr. 26)
  • Er erforscht, gestaltet, koordiniert und trägt das Leben im pastoralen Raum mit
  • Verantwortet die Umsetzung der Pastoralvereinbarung und formuliert das spirituelle Leitbild (= Konzepte und Visionen: Wozu bist du da, Kirche Dortmund-Nordost)
  • Ist zuständig für das, was alle kooperierenden Gemeinden betrifft, z.B. Gottesdienstordnung
  • Sorgt für einen angemessenen Austausch von Informationen; sorgt für sinnvolle Vernetzung und Kooperation
  • Weckt die Lust auf gemeinsame Themen der Gemeinden und koordiniert die Projekte
  • Erstellt Leitlinien / Konzepte für die Vorbereitung ausgewählter Sakramente
  • Organisiert gemeinsame Feste
  • Sorgt für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit auf Ebene des pastoralen Raumes
  • Vertritt den Pastoralen Raum in der Öffentlichkeit und gegenüber dem Dekanat
  • Bildet Ausschüsse für Themen, die auf Ebene des pastoralen Raumes verortet sind, aber nicht permanent im gesamten Gremium beraten werden sollen (Öffentlichkeitsarbeit, Sakramentenvorbereitung, ….)
  • Kann Ausschüsse zu bestimmten Themen auf PR-Ebene bilden (z. B. Messdiener, Firmung…)

Zusammensetzung des Gesamtpfarrgemeinderates

Zu wählende Mitglieder:
Die zu wählenden Mitglieder des Gesamtpfarrgemeinderates werden zeitgleich gesondert in jeder Pfarrgemeinde mit eigener Kandidatenliste nach Maßgabe der diözesanen Wahlordnung für die Wahl der Pfarrgemeinderäte gewählt. Für je angefangene eintausend Gemeindemitglieder ist von der Pfarrgemeinde ein Mitglied zu wählen, in Pfarrgemeinden mit weniger als eintausend Mitgliedern können an Stelle eines Mitgliedes auch zwei gewählt werden. In jedem Fall sind höchstens sechs Mitglieder pro Pfarrgemeinde zu wählen.

Bonifatius-, Michael-, Petrus-Canisius- und Johannes-Baptista-Gemeinde je 2 zu wählende Mitglieder, Immaculata-Gemeinde 3 und Franziskus-Gemeinde 4 zu wählende Mitglieder

Informatorisch:

Amtliche Mitglieder, stimmberechtigte Mitglieder:

  • Pfarrer

je eine Person aus den Berufsgruppen

  • Pastöre
  • Vikare
  • Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten
  • ständige Diakone

Beratende Mitglieder:

  • Weitere Mitglieder aus dem Pastoralteam
  • 2 Vertreter aus dem Finanzausschuss

Bei Interesse, wenden Sie sich bitte an:

Reinhard Bürger
Telefon: 0231 92302013
E-Mail: r.buerger[at]kirche-dortmund-nordost.de

Georg Heßbrügge
Telefon: 0231 2412333

Martina Rohrbeck
Telefon: 0172 6179603
E-Mail: gesamtpfarrgemeinderat[at]kirche-dortmund-nordost.de

Gemeindeausschüsse

  • Die Gemeindeausschüsse haben den nötigen Freiraum für ihr Handeln auf Gemeindeebene
  • Entscheiden, was auf der Ebene ihrer Gemeinde zu entscheiden ist
  • Sorgen sich um das spirituelle / liturgische Profil ihrer Gemeinde; pflegen das Gemeindeprofil
  • Sorgen sich um das liturgische Angebot auf Gemeindeebene
  • Kümmern sich um Feste auf Gemeindeebene wie Patronats- und Gemeindefest
  • Kümmern sich um die inhaltliche Nutzung der Gebäude
  • Können Unterausschüsse bilden (z.B. Liturgieausschuss, Öffentlichkeitsarbeit)

Zusammensetzung

  • Vertreter aller relevanten Gruppen der Gemeinde, davon:
  • mindestens einem Mitglied des Gesamtpfarrgemeinderates der jeweiligen Gemeinde
  • einem hauptamtlichen Mitarbeiter aus dem Pastoralteam (Hauptansprechpartner der Gemeinde)

Bildung der Gemeindeausschüsse

Nach den Maßgaben der jeweiligen Gemeinde durch Wahl (Zustimmungswahl) oder Berufung

Bei Interesse, wenden Sie sich bitte an:

die Sprecherteams der amtierenden Gemeindeausschüsse der jeweiligen Gemeinde

Kirchenvorstände

  • Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde.
  • Zu den Aufgaben des Kirchenvorstands gehört neben der Buchhaltung der örtlichen Gelder auch die Planung und Überwachung des Haushaltes. Zukünftig wird auch das Thema Umsatzsteuer in diesen Aufgabenbereich fallen.
  • Zum Vermögen gehören auch die Grundstücke und Gebäude der Kirchengemeinde. Diese werden durch den Kirchenvorstand verwaltet und ggf. vermietet oder veräußert.
  • Sofern Baumaßnahmen an den Gebäuden durchgeführt werden müssen, obliegt die Planung und Durchführung dieser dem Kirchenvorstand.
  • Zudem verwaltet und fördert der Kirchenvorstand das (nicht pastorale) Personal in den Kirchengemeinden. Er ist dabei zuständig für Themen wie Arbeitssicherheit und Fortbildungen.

Zusammensetzung

  • Vorsitzender ist jeweils der leitende Pfarrer.
  • Gewählte Mitglieder: Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt in Gemeinden bis zu 1.500 Seelen 6, bis 5.000 Seelen 8.
  • Es werden ein 1. und ein 2. stellvertretender Vorsitzender gewählt. Der 1. stellvertretende Vorsitzende kann zum geschäftsführenden Vorsitzenden ernannt werden.

Bei Interesse, wenden Sie sich bitte an:

Reinhard Bürger
Telefon: 0231 92302013
E-Mail: r.buerger[at]kirche-dortmund-nordost.de

Stephanie Diekmann
Telefon: 0160 90918314
E-Mail: s.diekmann[at]kirche-dortmund-nordost.de