Gesamtpfarrgemeinderat
- Ist das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Dekrets über das Apostolat der Laien (Dekret „Apostolicam actuositatem“, Nr. 26)
- Er erforscht, gestaltet, koordiniert und trägt das Leben im pastoralen Raum mit
- Verantwortet die Umsetzung der Pastoralvereinbarung und formuliert das spirituelle Leitbild (= Konzepte und Visionen: Wozu bist du da, Kirche Dortmund-Nordost)
- Ist zuständig für das, was alle kooperierenden Gemeinden betrifft, z.B. Gottesdienstordnung
- Sorgt für einen angemessenen Austausch von Informationen; sorgt für sinnvolle Vernetzung und Kooperation
- Weckt die Lust auf gemeinsame Themen der Gemeinden und koordiniert die Projekte
- Erstellt Leitlinien / Konzepte für die Vorbereitung ausgewählter Sakramente
- Organisiert gemeinsame Feste
- Sorgt für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit auf Ebene des pastoralen Raumes
- Vertritt den Pastoralen Raum in der Öffentlichkeit und gegenüber dem Dekanat
- Bildet Ausschüsse für Themen, die auf Ebene des pastoralen Raumes verortet sind, aber nicht permanent im gesamten Gremium beraten werden sollen (Öffentlichkeitsarbeit, Sakramentenvorbereitung, ….)
- Kann Ausschüsse zu bestimmten Themen auf PR-Ebene bilden (z. B. Messdiener, Firmung…)
Zusammensetzung des Gesamtpfarrgemeinderates
Zu wählende Mitglieder:
Die zu wählenden Mitglieder des Gesamtpfarrgemeinderates werden zeitgleich gesondert in jeder Pfarrgemeinde mit eigener Kandidatenliste nach Maßgabe der diözesanen Wahlordnung für die Wahl der Pfarrgemeinderäte gewählt. Für je angefangene eintausend Gemeindemitglieder ist von der Pfarrgemeinde ein Mitglied zu wählen, in Pfarrgemeinden mit weniger als eintausend Mitgliedern können an Stelle eines Mitgliedes auch zwei gewählt werden. In jedem Fall sind höchstens sechs Mitglieder pro Pfarrgemeinde zu wählen.
Bonifatius-, Michael-, Petrus-Canisius- und Johannes-Baptista-Gemeinde je 2 zu wählende Mitglieder, Immaculata-Gemeinde 3 und Franziskus-Gemeinde 4 zu wählende Mitglieder
Informatorisch:
Amtliche Mitglieder, stimmberechtigte Mitglieder:
je eine Person aus den Berufsgruppen
- Pastöre
- Vikare
- Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten
- ständige Diakone
Beratende Mitglieder:
- Weitere Mitglieder aus dem Pastoralteam
- 2 Vertreter aus dem Finanzausschuss
